Anlieferung

Herkunft / Bezeichnung Ausgangsmaterial
Kommunaler Sammeldienst, Grüngut aus getrennter Sammlung Grüngut mit und ohne Rüstabfälle resp. Speisereste Kompostierplatz nur Grüngut
Gartenbau und Landschaftspflege Laub, Gemüse, Blumen, Heu, Gras, verbrauchte Topfpflanzenerde, Schnittgut aus der Naturschutzpflege

Kein Strassenwischgut

Landwirtschafts- und Forstbereich Ernterückstände, Stroh, Spelzen und Getreidestaub, Getreide, Futtermittel, Obst und Gemüse, Ungebeiztes Saat- und Pflanzgut, Rinden, Holz, Holzreste

Nur naturbeslassenes Holz, kein Altholz

Gewässerunterhaltsbereich Mähgut, Wasserpflanzen
Materialien aus der Nahrungs-, Lebens- und Genussmittelherstellung(nur Vergärungsanlagen) Rüstabfälle und Speisereste aus Haushaltküchen und Grossküchen, von Gastronomiebetrieben, Heimen, Spitälern etc.Fabrikationsrückstände von Kaffee, Tee und Kakao, Würzmittelrückstände, Rückstände aus der Kartoffel-, Mais- oder Reisstärkeherstellung, Obst-, Getreide- und Kartoffelschlempen, Alkoholbrennereirückstände, Treber, Trub und Schlamm aus Brauereien und Weinbereitung, Tabak und Tabakstaub, -grus, -rippen, -schlamm, Früchte und Fruchtsäfte, Melassenrückstände, Ölsaatenrückstände, Speisepilzsub- strat, Filterrückstände, Eierschalen
Invasive Neophyten Gebietsfremde Pflanzen mit negativem Einfluss auf Umwelt; eingeschränkte Annahme gemäss Richtlinien VKS.Grössere Mengen invasiver Neophyten oder mit solchen belastetes Grüngut müssen vor der Anlieferung auf der Anlage gemeldet werden.

Nur oberirdische Pflanzenteile sind für die Vergärung be Axpo Kompogas zugelassen.

Achtung: Alle Pflanzenteile der aufrechten Ambrosia(Ambrosia artemisiifolia) sind in jedem Fall zu verbrennen.

Verpackungsmaterial und pflanzliche „Warenreste“ Baumwoll- und Holzfasern natürlichen Ursprungs, aus nachwachsenden Rohstoffen; ohne Kunststoffe und Kunststoffbeschichtungen

Nicht gentechnisch verändertes Material

Speiseöle und -fette (nur Vergärungsanlagen) Speiseöle und -fette, Rückstände aus Fettabscheidern, Schlamm aus Speisefett- und Ölfabrikation

Nicht aus öffentlichen Sammelstellen

Nicht zugelassenes Material wird zurückgewiesen oder auf Kosten des Anlieferers entsorgt.
Gültigkeit vorbehältlich gesetzlicher Änderungen. Weitere Materialien auf Anfrage.

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